Ihr Recht
Unser anebotenen Rechtsgebiete auf denen wie für Sie aktiv werden könnenDas Recht befasst sich mit allen Lebenslagen des Alltags, so dass es nur durch eine Vielzahl von Arbeitsgebieten auf die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eingehen kann.
Familienrecht
Angestrebtes Ziel ist, dass nach Ablauf des Trennungsverfahrens eine kostengünstige einvernehmliche Scheidung erfolgen kann. Großen Wert legen wir darauf, unsere Mandanten mit der notwendigen Sensibilität bei der Regelung von Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren rechtlich fundiert zu unterstützen.
Scheidung
Trennungen sorgen dann auch oftmals für unterschiedliche Ansichten, wenn es zum Beispiel um ein Sorgerecht geht, ein Umgangsrecht, einen Unterhalt und eben auch um die Trennung von Hab und Gut. Gerne beraten wir Sie in einem Scheidungsfall und vertreten folgend Ihre Interessen.
Sorgerecht
Eine außergerichtliche und streitfreie Lösung wäre der Idealfall, denn hierbei wird den betroffenen Kindern Vernunft und ein positiver Umgang miteinander vermittelt. Ist aber ein Verfahren nicht zu vermeiden, so sollte der wichtigste Aspekt die Zukunft des Kindes sein.
In beiden Fällen stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Güterrecht
Die schon vorhandenen Vermögen der einzelnen Ehepartner werden durch den Eheschluss nicht automatisch zusammengelegt, vielmehr behält jeder seine eigenen Eingaben auch nach Beendigung der Ehe. Klärungsbedarf gibt es aber bei dem Zugewinn, also jenes Vermögen das während der Ehe erwirtschaftet wurde, denn hier sieht der Gesetzgeber eine Teilung vor.
Wird eine Ehe nun nicht gütlich beendet ist gerade die Aufteilung des erwirtschafteten Vermögens ein streitbarer und oftmals komplizierter Prozess. Fairness sollte dabei nicht nur eine Worthülse sein, doch leider wird in diesem Bereich oftmals das Eigeninteresse zum Nachteil des Partners in den Vordergrund gestellt.
Ehevertrag
Die Vergangenheit lehrt uns, die Gegenwart prägt uns und die Zukunft bietet Optionen. Ein Ehevertrag ist eine solche Option und dient der Sicherheit aller Beteiligten. Denn eine Reglung für den „Fall der Fälle“ ist besser als ein langwieriger und eigentlich unnötiger Disput.
Ein Ehevertrag kann zum Beispiel den Güterstand klären und damit die verbindliche Teilung der Vermögenswerte nach Auflösung einer Ehe. Er kann den Ausgleich von Rentenansprüchen regeln, auch einen Unterhalt nach der Ehe und natürlich sind in einem Ehevertrag auch anderweitige Reglungswünsche fixierbar.
Ein Ehevertrag kann übrigens jederzeit abgeschlossen werden, sogar wenn die Ehe schon längst ihre Gültigkeit hat. Dabei geht es nicht um Vertrauen, sondern vielmehr um die Sicherheit Ihrer Zukunft. Gerne stehen wir Ihnen für eine fachliche und kompetente Beratung und Umsetzung zur Verfügung.