Ihr Recht

Unser anebotenen Rechtsgebiete auf denen wie für Sie aktiv werden können

Das Recht befasst sich mit allen Lebenslagen des Alltags, so dass es nur durch eine Vielzahl von Arbeitsgebieten auf die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eingehen kann.

 

Familienrecht

Wir beraten bereits vor Trennung oder Ehescheidung vorausschauend hinsichtlich aller regelungsbedürftigen Fragen wie Unterhalt, Hausrat, gemeinsamer Darlehen, Zugewinn und gemeinsamen Immobiliengesetz und beraten unsere Mandanten bei der Erstellung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarung.

Angestrebtes Ziel ist, dass nach Ablauf des Trennungsverfahrens eine kostengünstige einvernehmliche Scheidung erfolgen kann. Großen Wert legen wir darauf, unsere Mandanten mit der notwendigen Sensibilität bei der Regelung von Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren rechtlich fundiert zu unterstützen.

Scheidung

Das Leben bringt Erfahrungen, Entscheidungen und vielseitige Varianten für die eigene Lebensplanung. Freundschaften werden eingegangen, Partnerschaften besiegelt und Ehen geschlossen. Doch einst gemeinsame Ansichten können sich ändern und es entstehen eventuell Differenzen und verschiedene Standpunkte. Man fängt an sich mit der Thematik rund um eine Trennung auseinanderzusetzen.

Trennungen sorgen dann auch oftmals für unterschiedliche Ansichten, wenn es zum Beispiel um ein Sorgerecht geht, ein Umgangsrecht, einen Unterhalt und eben auch um die Trennung von Hab und Gut. Gerne beraten wir Sie in einem Scheidungsfall und vertreten folgend Ihre Interessen.

Sorgerecht

Das Sorgerecht verpflichtet und dabei steht einzig das Wohl von Kindern im Fokus, eine Verantwortung die leider oftmals zum Gegenstand einer gerichtlich Auseinandersetzung wird. Im Idealfall sind Kinder in Entscheidungen für ihre Zukunft eingebunden und beide Elternteile bleiben auch nach einer Trennung proaktiv präsent. Im Streitfall sind Kinder keine Streitmasse sondern sensible und leicht verletzbare Seelen.

Eine außergerichtliche und streitfreie Lösung wäre der Idealfall, denn hierbei wird den betroffenen Kindern Vernunft und ein positiver Umgang miteinander vermittelt. Ist aber ein Verfahren nicht zu vermeiden, so sollte der wichtigste Aspekt die Zukunft des Kindes sein.

In beiden Fällen stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Güterrecht

Mit Beginn einer Ehe treten beide Ehepartner in den Status einer gesetzlich geregelten Zugewinngemeinschaft, wenn sie im Vorfeld keinen Ehevertrag mit klaren Regelungen abgeschlossen haben.

Die schon vorhandenen Vermögen der einzelnen Ehepartner werden durch den Eheschluss nicht automatisch zusammengelegt, vielmehr behält jeder seine eigenen Eingaben auch nach Beendigung der Ehe. Klärungsbedarf gibt es aber bei dem Zugewinn, also jenes Vermögen das während der Ehe erwirtschaftet wurde, denn hier sieht der Gesetzgeber eine Teilung vor.

Wird eine Ehe nun nicht gütlich beendet ist gerade die Aufteilung des erwirtschafteten Vermögens ein streitbarer und oftmals komplizierter Prozess. Fairness sollte dabei nicht nur eine Worthülse sein, doch leider wird in diesem Bereich oftmals das Eigeninteresse zum Nachteil des Partners in den Vordergrund gestellt.

Ehevertrag

Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft!

Die Vergangenheit lehrt uns, die Gegenwart prägt uns und die Zukunft bietet Optionen. Ein Ehevertrag ist eine solche Option und dient der Sicherheit aller Beteiligten. Denn eine Reglung für den „Fall der Fälle“ ist besser als ein langwieriger und eigentlich unnötiger Disput.

Ein Ehevertrag kann zum Beispiel den Güterstand klären und damit die verbindliche Teilung der Vermögenswerte nach Auflösung einer Ehe. Er kann den Ausgleich von Rentenansprüchen regeln, auch einen Unterhalt nach der Ehe und natürlich sind in einem Ehevertrag auch anderweitige Reglungswünsche fixierbar.

Ein Ehevertrag kann übrigens jederzeit abgeschlossen werden, sogar wenn die Ehe schon längst ihre Gültigkeit hat. Dabei geht es nicht um Vertrauen, sondern vielmehr um die Sicherheit Ihrer Zukunft. Gerne stehen wir Ihnen für eine fachliche und kompetente Beratung und Umsetzung zur Verfügung.

Schutz gegen Gewalt

Wenn die eigene Sicherheit in Gefahr ist und der Partner emotional unberechenbar wird, dann muss ein Schutz für Körper und Psyche geschaffen werden. Der Gesetzgeber bietet hierfür Möglichkeiten (Gewaltschutz), damit Sie aus schwierigen Situationen schnell wieder in ruhigeres Fahrwasser geraten. In schwierigen Situationen begleite und berate ich Sie gerne bis zu einer zufriedenstellenden Lösung.