Anwaltskosten in Taunusstein

Prof. Dr. Jürgen Rehberg & Christien Vogt

 

Anwaltskosten in Taunusstein können durch individuelle Beratung geklärt werden

Anwaltskosten in Taunusstein

Wir wissen, dass Rechtsfragen Unsicherheiten auslösen können. Deshalb stehen wir Ihnen mit Kompetenz und Engagement zur Seite. Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in Taunusstein und Umgebung. Wir bieten nicht nur rechtlichen Beistand, sondern auch transparente Anwaltskosten.

Anwaltskosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, die im Folgenden erläutert werden:

 

  • Beratung und Dienstleistungen des Rechtsanwalts:
    Grundlage der Anwaltskosten ist die persönliche Beratung und rechtliche Betreuung durch den Anwalt. Dabei werden die Stunden berücksichtigt, die der Anwalt für Ihren Fall aufwendet. Dazu gehören nicht nur direkte Gespräche mit Ihnen, sondern auch Recherchen, das Verfassen von Schriftsätzen und die Vorbereitung auf eventuelle Verhandlungen oder Gerichtstermine.
  • Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
    Die meisten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berechnen ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei spielen der Gegenstandswert und der Umfang der erbrachten Leistungen eine entscheidende Rolle. Das RVG sieht für verschiedene Tätigkeiten bestimmte Gebührensätze vor, die als Grundlage für die Berechnung der Anwaltskosten dienen.
  • Auslagen und Nebenkosten:
    Neben den eigentlichen Gebühren können auch Auslagen und Nebenkosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel Reisekosten oder Telefongebühren. Diese werden dem Mandanten zusätzlich in Rechnung gestellt und sind Bestandteil der Gesamtkosten der anwaltlichen Vertretung.
Anwaltskosten in Taunusstein

Auskunft über Anwaltskosten in Taunusstein. Hier eine Übersicht!

Kosten für eine Erstberatung

Die Kosten für eine Erstberatung sind auf maximal € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt. Möglicherweise kommt noch eine Auslagenpauschale von 20,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer hinzu. Diese Erstberatung ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen und die Identifizierung des individuellen Beratungsbedarfs.

Kosten für eine Beratungshilfe

Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung besteht, sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten aus eigenen Mitteln zu finanzieren, die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Eine sogenannten Berechtigungsschein für die Beratungshilfe erhalten

 

Kosten der Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht automatisch alle Rechtsstreitigkeiten ab. Grundsätzlich zahlt die Rechtsschutzversicherung in Familienangelegenheiten nur die Kosten für eine sogenannte Erstberatung.

Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Im ersten Beratungsgespräch erhalten Sie  einen detaillierten Überblick über die voraussichtlich anfallenden Kosten.

 

Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe

Für ein gerichtliches Verfahren kann Prozesskostenhilfe – die in Familiensachen als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet wird – durch uns für Sie beantragt werden. Diese wird gewährt, wenn Ihre Angelegenheit hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und Sie selbst nicht in der Lage, die Kosten für ein zu führendes Verfahren oder Ihre Rechtsverteidigung selbst zu tragen.

 

Transparenz ist die Basis für Vertrauen

Bei Rehberg & Vogt in Taunusstein wissen wir, dass Transparenz bei den Anwaltskosten in Taunusstein Vertrauen schafft. Unsere Kanzlei legt großen Wert darauf, von Anfang an einen klaren Einblick in die Kostenstruktur zu geben.

 

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