Wenn die Einkommen der Ehepartner unterschiedlich ausfallen sind natürlich auch die zu erwartenden Altersbezüge (Rente) unterschiedlich. Hier hilft der Versorgungsausgleich, welcher bei einer Scheidung als Automatismus angewendet wird und für Gerechtigkeit sorgen soll. Der Versorgungsausgleich begrenzt sich dabei nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung, sondern schließt auch private Rentenversicherungen, private Lebensversicherungen, betriebliche Altersversorgungen oder Erwerbsunfähigkeitsrenten u.a. mit ein.
Ehepartner mit höheren Einkommen gleichen den Rentenanspruch des Partners mit schlechterem oder gar keinem Einkommen für die Zeit ihrer Ehe aus. Die Gegenwart bestimmt die Zukunft, daher achten wir für Sie auf Fairness.