Recht
Unser anebotenen Rechtsgebiete auf denen wie für Sie aktiv werden könnenDas Recht befasst sich mit allen Lebenslagen des Alltags, so dass es nur durch eine Vielzahl von Arbeitsgebieten auf die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eingehen kann.
Strafrecht
Die Strafverteidigung umfasst unsere Begleitung in den Fällen, in denen unsere Mandanten mit dem Strafgesetzbuch oder dessen Nebengesetzten in Konflikt geraten sind. Eine frühzeitige Beauftragung eines Strafverteidigers -möglichst bevor eine Aussage bei der Polizei erfolgt, ist für eine erfolgreiche Verteidigung maßgeblich.
Mietrecht
Unsere mietrechtliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung sowohl von Mietern und Vermietern in allen mietrechtlichen Fragen zum Wohnraum- und Gewerberaummietrecht wie z.B. Kündigungen oder Mieterhöhungen oder aber Mietmängeln. Auch hier ist unser angestrebtes Ziel, die mietrechtlichen Probleme bereits im Vorfeld außergerichtlich zu lösen.
Erbrecht
Wir unterstützen unsere Mandanten zur Regelung des Übergangs des Vermögens bereits zu Lebzeiten aber auch beim eingetretenen Erbfall. Durch die Gestaltung von Testamente, Erbverträgen oder Schenkungen lässt sich in den meisten Fällen eine akzeptable Lösung für alle Beteiligten zur Regelung des Nachlass erreichen.
Bauschadensrecht
Dabei sichern wir insbesondere Ihre Ansprüche auf Bezahlung, Erfüllung und Erledigung von Baumängeln und Bauschäden an ihrem Bauobjekt oder dem von Ihnen erstellten Bauobjekt zu und begleiten die außergerichtliche oder auch gerichtliche Wahrnehmung Ihrer berechtigten Ansprüche
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht).
Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.
(Quelle: Wikipedia)