Das Mietrecht beschreibt die zwischen Vermietern und Mietern durch das Mietverhältnis bestehenden Rechten und Pflichten.

Unsere mietrechtliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung sowohl von Mietern und Vermietern in allen mietrechtlichen Fragen zum Wohnraum- und Gewerberaummietrecht wie z.B. Kündigungen oder Mieterhöhungen oder aber Mietmängeln. Auch hier ist unser angestrebtes Ziel, die mietrechtlichen Probleme bereits im Vorfeld außergerichtlich zu lösen.