Mit Beginn einer Ehe treten beide Ehepartner in den Status einer gesetzlich geregelten Zugewinngemeinschaft, wenn sie im Vorfeld keinen Ehevertrag mit klaren Regelungen abgeschlossen haben.

Die schon vorhandenen Vermögen der einzelnen Ehepartner werden durch den Eheschluss nicht automatisch zusammengelegt, vielmehr behält jeder seine eigenen Eingaben auch nach Beendigung der Ehe. Klärungsbedarf gibt es aber bei dem Zugewinn, also jenes Vermögen das während der Ehe erwirtschaftet wurde, denn hier sieht der Gesetzgeber eine Teilung vor.

Wird eine Ehe nun nicht gütlich beendet ist gerade die Aufteilung des erwirtschafteten Vermögens ein streitbarer und oftmals komplizierter Prozess. Fairness sollte dabei nicht nur eine Worthülse sein, doch leider wird in diesem Bereich oftmals das Eigeninteresse zum Nachteil des Partners in den Vordergrund gestellt.