Mit dem Erbrecht wird der Übergang des Vermögens einer Person bei dessen Ableben auf eine oder mehrere andere Personen geregelt.

Wir unterstützen unsere Mandanten zur Regelung des Übergangs des Vermögens bereits zu Lebzeiten aber auch beim eingetretenen Erbfall. Durch die Gestaltung von Testamente, Erbverträgen oder Schenkungen lässt sich in den meisten Fällen eine akzeptable Lösung für alle Beteiligten zur Regelung des Nachlasses finden