Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft!
Die Vergangenheit lehrt uns, die Gegenwart prägt uns und die Zukunft bietet Optionen. Ein Ehevertrag ist eine solche Option und dient der Sicherheit aller Beteiligten. Denn eine Reglung für den „Fall der Fälle“ ist besser als ein langwieriger und eigentlich unnötiger Disput.
Ein Ehevertrag kann zum Beispiel den Güterstand klären und damit die verbindliche Teilung der Vermögenswerte nach Auflösung einer Ehe. Er kann den Ausgleich von Rentenansprüchen regeln, auch einen Unterhalt nach der Ehe und natürlich sind in einem Ehevertrag auch anderweitige Reglungswünsche fixierbar.
Ein Ehevertrag kann übrigens jederzeit abgeschlossen werden, sogar wenn die Ehe schon längst ihre Gültigkeit hat. Dabei geht es nicht um Vertrauen, sondern vielmehr um die Sicherheit Ihrer Zukunft. Gerne stehen wir Ihnen für eine fachliche und kompetente Beratung und Umsetzung zur Verfügung.