Unter Bauschadensrecht wird die Regelung Ihrer Probleme mit der Schlechterfüllung eines Werkvertrages oder eines Bauvertrages nach dem bürgerlichen Gesetzbuch verstanden. Probleme, die beispielsweise bei der Errichtung Ihres Eigenheimes oder aber als Bauhandwerker bei der Erfüllung eines Werkvertrages oder Bauvertrages auftreten können, werden von uns begleitet.

Dabei sichern wir insbesondere Ihre Ansprüche auf Bezahlung, Erfüllung und Erledigung von Baumängeln und Bauschäden an ihrem Bauobjekt oder dem von Ihnen erstellten Bauobjekt zu und begleiten die außergerichtliche oder auch gerichtliche Wahrnehmung Ihrer berechtigten Ansprüche