Anwälte der Kanzlei Rehberg & Vogt

Unsere Anwälte

Erprobtes und bewährtes Wissen kommt auch aus der Erfahrung…

Wir können durch unsere langjährige gerichtliche als auch außergerichtliche, beratende Tätigkeit auf Erfahrungen in vielen Rechtsgebieten, auch außerhalb unserer jeweiligen Schwerpunkte, zurückgreifen. Unser primäres Ziel ist es, kompetente, adäquate und pragmatische Lösungen für die juristischen Fragestellungen unserer Mandanten zu finden.

Dabei ist für uns die Zufriedenheit unserer Mandanten oberstes Gebot.

Richtige Informationen vergrößern Wissen und schaffen Vertrauen…

Persönliche und individuelle Beratung unter Berücksichtigung der Wünsche unserer Mandanten steht deshalb bei uns im Vordergrund. Bei unserer Beratung wird auch großen Wert auf die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des weiteren Vorgehens gelegt. Wir bieten alle Vorteile einer kleinen Einheit. Problemstellungen werden gemeinsam besprochen und bearbeitet.

Der federführende Anwalt ist somit in der Lage, eine optimale Interessenvertretung zu gewährleisten und ist neben persönlichen Besprechungen auch telefonisch für seine Mandanten erreichbar.

Prof. Dr. Jürgen Rehberg

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

Bla

Prof. Dr. Rehberg begann 1984 seine Anwaltstätigkeit in verschiedenen Kanzleien auf den Gebieten des Familien‑, Erb‑, Arbeits‑, Bauschadens- und Wirtschaftsrechts. Berufsbegleitend promovierte er bei Prof. Dr. Hadding an der Universität Mainz. Im Jahr 1990 ließ er sich als selbständiger Rechtsanwalt in Taunusstein nieder und spezialisierte sich im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit weiter im Familienrecht und dem Arbeitsrecht.

Seit 1990 lehrt Prof. Dr. Rehberg an der Hochschule Rhein-Main Familien- und Arbeitsrecht. Zwischenzeitliche bedient er noch einen Lehrauftrag im Fachbereich Wirtschaftsrecht.Aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnis und praktischen Erfahrung wurde Prof. Dr. Rehberg die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Familienrecht“ sowie „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ verliehen.

Prof. Dr. Rehberg ist zudem Fachautor mehrerer juristischer Kommentare und Aufsätze und war langjährig als Referent in arbeits- und familienrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen tätig. Insbesondere hat er Vorträge zum Individual- und Kollektiv-Arbeitsrecht sowie Fortbildungsveranstaltungen zum Sorge- und Umgangsrecht gehalten.

Darüber hinaus ist Prof. Dr. Rehberg zum Vorsitzendem des Fachausschusses für Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/M. berufen worden und überprüft die Anträge von Rechtsanwälten hinsichtlich der Verleihung der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Familienrecht“.

Prof. Dr. Rehberg berät und begleitet seine Mandanten in allen Themen die Trennung und Scheidung mit sich bringen. Im Arbeitsrecht unterstützt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen.

Neben dem Familien- und Arbeitsrecht liegen die Schwerpunkte von Prof. Dr. Rehberg im Strafrecht, dem zivilen Bauschadensrecht und dem Erbrecht.

Christien Vogt

Fachanwältin für Familienrecht

Bla

Rechtsanwältin Christien Vogt hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht und kennt die Sensibilität des Themas, welches gravierente Auswirkungen für alle Beteiligten haben kann. Daher steht sie ihren Mandaten immer mit hohem Engagement zur Seite, wenn Fragen zur Trennung, Scheidung, dem Unterhalt oder dem Güterrecht aufkommen. Neben diesen Schwerpunkten hat sie sich noch auf die Führung von Sorge- und Umgangsverfahren spezialisiert.

Auch der Elternunterhalt, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist eines der Themen des Familienrechts, die sie bearbeitet. Neben dem Schwerpunkt im Familienrecht berät und begleitet Rechtsanwältin Christien Vogt Ihre Mandanten auch im Mietrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.

Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz, war Rechtsanwältin Christien Vogt schon für verschiedene Rechtsanwaltskanzleien im Bereich des Familienrechts forensisch tätig. Auch während des folgenden Referendariats am Landgericht Wiesbaden arbeitete sie im Bereich des Familienrechts. 2009 wurde ihr aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Zusatzqualifikation „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen.

Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin ist sie seit 2008 Fachautorin und Mitkommentatorin des Kommentars zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Rehberg/Asperger/Vogt/ u.a., insbesondere zu dem Thema Gebühren im Familienrecht.